In der Regel sind E-Autos im Gewerbeleasing günstiger als für Privatpersonen
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E-Auto Gewerbeleasing – Das Wichtigste in Kürze
Steuervorteile: Gewerbekunden erhalten die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Leasingsonderzahlung als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Zahlen also im Vergleich zu Privatkunden weniger für die Leasingsonderzahlung, können diese aber im Nachgang dennoch gänzlich von der BAFA zurückfordern und sparen so im Vergleich knapp 1.000 Euro.Leasingratenabsetzen: Da von Gewerbekunden geleaste Fahrzeuge nicht zum Betriebsvermögen gerechnet werden, lassen sich die monatlichen Leasingraten häufig komplett absetzen.Rabatt bei Flotten: Gewerbekunden, die ganze Flotten bei einem Leasinganbieter bestellen, profitieren häufig zusätzlich von einem Mengenrabatt.
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Elektroauto Gewerbeleasing – Voraussetzungen für erfolgreiches Leasing
Damit als Gewerbekunde von den günstigen Leasing-Konditionen profitiert werden kann, muss sich das jeweilige Unternehmen bereits länger als sechs Monate am Markt behaupten. Nach sechs Monaten wird die Auswertung des Steuerberaters als aussagekräftig anerkannt und die Leasingbank kann die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einschätzen.
Alternativ bieten manche Leasingunternehmen spezielle Verträge für Existenz- und Neugründer, die mit zusätzlichen Sicherheitsverpflichtungen verbunden sind und der Leasingnehmer muss bestimmte Auflagen akzeptieren.
Nicht nur Unternehmen dürfen vom Gewerbeleasing profitieren, sondern auch Selbstständige und Freiberufler können sich für die günstigeren Leasing-Verträge qualifizieren. Dafür muss die selbstständige/freiberufliche Tätigkeit als Haupttätigkeit ausgeführt werden. Personen, die in Vollzeit arbeiten und nebenher freiberuflich tätig sind, können somit kein Gewerbeleasing abschließen. Stattdessen qualifizieren sich dafür beispielsweise Ärztinnen oder Steuerberaterinnen.
Manche Leasinganbieter machen hier jedoch eine Ausnahme und berücksichtigen auch nebenberufliche Selbstständige. Es kann sich also lohnen, bei den Anbietern nachzufragen, da jeder Anbieter die Voraussetzungen selbst festlegt und es somit keine festen Grundregeln gibt.
Steuerliche Vorteile beim E-Auto Gewerbeleasing
Bei privatem und gewerblichem Leasing muss beim Vertragsabschluss eine Leasingsonderzahlung von bis zu 6.000 Euro getätigt werden. Dieser Betrag lässt sich jedoch durch den Umweltbonus des BAFA im Nachhinein vollständig zurückfordern. Gewerbekunden haben dabei den Vorteil, sich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent der Leasingsonderzahlung zu sparen.
Die Mehrwertsteuer wird als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Bei der maximalen Sonderzahlung von 6.000 Euro erhalten Gewerbekunden somit fast 1.000 Euro zurück. Diese Erstattung der Mehrwertsteuer wird jedoch bei der Auszahlung des Umweltbonus durch das BAFA nicht beachtet, sodass Gewerbekunden trotzdem die vollen 6.000 Euro zurückbekommen.
Gewerbekunden sparen demzufolge knapp 1.000 Euro beim Leasing im Vergleich zu Privatpersonen. Bei einer Leasingdauer von 24 Monaten läge die durchschnittliche Monatsrate also knapp 40 Euro niedriger.
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Außerdem können Gewerbekunden im Leasing noch die monatlichen Leasingraten, Ladequittungen und Versicherungen steuerlich geltend machen, da diese als Betriebskosten gelten und die Steuerlast mindern.
Alternativ können Gewerbekunden natürlich auch E-Autos kaufen. In unserem Elektroauto Kaufen oder Leasen Vergleich verraten wir, was sich mehr lohnt.
E-Auto Gewerbeleasing günstiger durch vermehrte Serviceleistung
Firmenautos werden in der Regel sehr viel gefahren und müssen somit häufiger zu Service- und Inspektionsterminen. Dadurch versprechen sich Leasinggeber häufig vermehrte Zusatzeinnahmen und bieten die Fahrzeuge deswegen etwas günstiger im Leasing an.
Es gilt jedoch zu beachten, dass dies auf E-Autos weniger zutrifft, da sie weniger anfällig für Verschleißschäden sind.
E-Auto Gewerbeleasing – Großkunden und Flottenrabatte
Viele Gewerbekunden benötigen mehrere Firmenautos und können bei Leasinganbietern dadurch noch zusätzliche Rabatte erhalten. In der Regel bieten alle Leasinganbieter Mengen-Rabatte an, bei denen die Leasingrate der E-Autos niedriger als üblich ausfällt.
Welche Unterlagen werden für das Gewerbeleasing benötigt?
Um als Gewerbekunde ein Leasing abzuschließen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Kopie des Personalausweises eines Geschäftsführers.Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung. Freiberufler oder Einzelunternehmer benötigen den Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der Tätigkeit und den Bescheid über die Eintragung in die Kammer oder das Berufsregister.Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Gewinn-und-Verlustrechnung aus dem letzten und dem aktuellen Jahr.Selbstauskunft mit Unterschrift
E-Auto Gewerbeleasing – Was ist die Ein-Prozent-Klausel?
Selbstständige die ein Auto gewerblich leasen möchten, müssen die Ein-Prozent-Klausel beachten.
Nach dieser Klausel muss jährlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Einnahme versteuert werden. Außerdem müssen bei Fahrten vom Wohnsitz zum Arbeitsort noch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer versteuert werden.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Ein-Prozent-Klausel nur bei Fahrzeugen ansteht, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
E-Auto Gewerbeleasing Vorteile – Lohnt sich das?
Das Leasen von E-Autos hat einige Vorteile für Gewerbekunden:
In der Regel werden Firmenfahrzeuge hauptsächlich für Kurzstrecken verwendet. E-Autos glänzen in diesem Bereich besonders, da die Reichweite der Modelle dafür genügt und sie besonders sparsam sind.Monatliche Leasinggebühren lassen sich steuerlich geltend machen, da das Fahrzeug eine Betriebsausgabe und keine Anschaffung darstellt.Bis Ende 2030 sind E-Autos noch von der Kfz-Steuer befreit.Mit Fotovoltaik-Anlagen und eigenen Ladestation können die Autos immer auf dem eigenen Gelände mit dem eigenen Strom beladen werden.Monatliche Raten liegen in der Regel niedriger als bei Privatleasing.Imageverbesserung durch die Nutzung nachhaltiger Fahrzeuge.Die Mehrwertsteuer bei der Leasingsonderzahlung lässt sich vom Finanzamt zurückholen.Wartungskosten sind bei E-Autos üblicherweise geringer.E-Autos im Leasing sind normalerweise Neuwagen.Die THG-Quote kann jährlich eingezogen werden.
Für einen genaueren Überblick, ob sich ein E-Auto Leasing lohnt, empfehlen wir unseren Artikel zu E-Auto Leasing Kosten: Lohnt sich das?
E-Auto Gewerbeleasing Nachteile
Ein E-Auto als Gewerbekunde zu leasen hat zwar kaum Nachteile, ein paar gibt es dennoch:
Verträge gelten meist ein bis vier Jahre und lassen sich in der Regel nicht frühzeitig beenden.Inspektionstermine müssen strikt eingehalten werden und es besteht meistens eine Werkstatt-Bindung.Für Langstreckenfahrten eignen sich die meisten E-Autos noch nicht.
Ist Gewerbeleasing günstiger als Privatleasing?
Ja, in der Regel ist Gewerbeleasing deutlich günstiger als Privatleasing, da die Konditionen für Gewerbeleasing-Angebote besser sind. Das liegt daran, dass die meisten Gewerbekunden gleich mehrere Fahrzeuge beim Leasinggeber bestellen und dadurch einen Mengen-Rabatt erhalten.
Außerdem profitieren Gewerbekunden von steuerlichen Vorteilen, von denen Privatpersonen keinen Gebrauch machen können.
Für wen lohnt sich Gewerbeleasing?
Gewerbeleasing lohnt sich besonders für Unternehmen, die ihren Kreditrahmen nicht zusätzlich belasten wollen oder nur über begrenzte Kreditsicherheit verfügen. Außerdem lässt sich mit den Ausgaben für Gewerbeleasings deutlich besser planen, da keine große Anschaffungssumme anfällt.
Des Weiteren zählt ein gewerblich geleastes Auto nicht als Anschaffung und die Leasinggebühren können bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wie funktioniert Leasing gewerblich?
Gewerbe- oder Firmenleasings funktionieren ebenso wie Privatleasings wie ein Mietverhältnis. Der Leasingnehmer gibt die Konditionen zur Nutzung des Autos an und der Leasinggeber stimmt diesen zu und darf das Fahrzeug für einen monatlichen Betrag nutzen.