Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks gibt es einiges zu beachten
Priwatt
Das Wichtigste zu Balkonkraftwerken in Kürze
Bauweise: Die auch als Mini PV-Anlage oder Stecker SolargerätvermarktetenBalkonkraftwerke bestehen immer aus einem oder mehreren Solarmodulen. Ergänzt werden sie durch einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.
Standort: Balkonkraftwerke lassen sich z. B. an einem Balkongeländer, aber auch auf einem Flach- oder Garagendach anbringen. Manche Modelle sind dabei so leicht, dass zur Befestigung Gurte ausreichen, Bohren oder Schrauben entfällt also.
Anschluss: Bei der Installation eines Balkonkraftwerks können Besitzer auf bereits vorhandene Schuko Steckdosen zurückgreifen oder einen speziellen Wieland Stecker nutzen.
Formalitäten: Vor dem Einbau sollten Mieter unbedingt Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer halten. Denn Vermieter dürfen den Einbau zwar nicht grundsätzlich verbieten, können aber bei baulichen Veränderungen Einspruch erheben.
Außerdem muss die Anlage bereits vor der Installation beim Strombetreiber und spätestens nach der Inbetriebnahme, also dem Start, auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Preis: Die von uns empfohlenen Balkonkraftwerke sind inklusive allem zur Inbetriebnahme nötigen Zubehör ab etwa 670 Euro erhältlich. (Stand: 07/2022)
Ist ein Balkonkraftwerk für Mieter geeignet?
Grundsätzlich kann jeder von der Nutzung eines Balkonkraftwerks profitieren, unabhängig davon, ob er Eigentümer, Teilhaber oder Mieter einer Immobilie ist. Denn eine solche Mini-Solaranlage erhöht nicht nur die persönliche Autarkie gegenüber dem eigenen Stromversorger, sie trägt auch zum Umweltschutz bei und kann bei einem Umzug einfach mitgenommen werden.
Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?
Grundsätzlich verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.
Beispielsweise wenn mehrere Solarpaneele an einer Hausfassade angeschraubt werden sollen oder ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.
Wie viele Balkonkraftwerke dürfen Mieter betreiben?
Aktuell liegt die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsgrenze für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins öffentliche Netz bei 600 Watt. Konkret bedeutet dies: Die Solar-Module können durchaus einige Watt mehr aufweisen, damit sie auch bei trübem Wetter eine maximale Stromausbeute liefern. Der Wechselrichter der Anlage darf anschließend jedoch maximal 600 Watt ins Netz einspeisen.
Was passiert, wenn ein Mieter mehr Strom produziere als er braucht?
Falls ein Balkonkraftwerk unter optimalen Bedingungen mehr Energie erzeugt, als seine Besitzer mit allen ihren angeschlossenen Haushaltsgeräten verbrauchen können, wird der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Ein finanzieller Ausgleich durch den Netzbetreiber erfolgt bei privaten Besitzern einer Mini-Solaranlage allerdings keine.
Hinweis: Theoretisch lässt sich zu viel produzierte Energie zwarin einem Stromspeicher sichern, in der Praxis sind die Kosten dafür jedoch so hoch, dass sich diese Investition, gemäß unserer Berechnung, bei einem Balkonkraftwerk nicht lohnt.
Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?
Wer als Mieter Mauern, Geländer oder eine Haus-Fassade mit Solarpanelen ausrüsten möchte, sollte vorher unbedingt mit den Vermietern sprechen. Schließlich kann z.B. durch das Anbohren einer Mauer nicht nur ein optischer Makel, sondern schlimmstenfalls auch ein Schaden an der Bausubstanz entstehen.
Ähnliches gilt für eine Balkonbrüstung, die nicht einfach ohne vorherige Abklärung mit einer mehr oder weniger schweren Mini-Solaranlage bestückt werden sollte.
Tipp: Falls der Vermieter wegen einer möglicherweise zu hohen Gewichtsbelastung des Balkons besorgt ist, können die bereits zu Anfang genannten PiE AIR superLIGHT Solarmatten einen guten Kompromiss darstellen.
Dürfen Vermieter Balkonkraftwerke verbieten?
Grundsätzlich dürfen Vermieter eine Mini-Solaranlage nicht einfach untersagen, sofern diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Eine Ausnahme kann allerdings z. B. eintreten, wenn der Mietvertrag den Betrieb ausschließt.
In einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgericht vom März 2021 (Aktenzeichen 37 C 2283/20) wurde demnach z. B. die Klage einer Vermieterin auf Rückbau zurückgewiesen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.
Denn die Richter argumentierten mit dem Hinweis, dass ein Balkonkraftwerk einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz leiste. Außerdem habe der Mieter seine zwei Solar-Kraftwerke ohne bauliche Veränderungen betrieben, der Gebäudesubstanz also nicht geschadet.
Darüber hinaus verweist das Gerichtsurteil darauf, dass der Mieter zwar in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Wohnungsbesitzerin eingegriffen habe, verboten werden dürfe ihm das aber nicht.
Denn eine Einwilligung des Vermieters zur Nutzung der für das Balkonkraftwerk erforderlichen Leitungen, Lichtschalter und des vorhandenen Stromnetzes in der Wohnung sei zwar grundsätzlich nötig, dürfe aber nicht verweigert werden.
In seiner Urteilsbegründung nahm das Amtsgericht Stuttgart außerdem Bezug auf ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (AZ 214 C 24821/90), das bereits 1990 die Nutzung einer Terrasse als Solaranlagen Standort als vertragsgemäßen Gebrauch bewertet hatte.
Die Duldung einer solchen Anlage durch den Vermieter sei jedoch nur dann angemessen, wenn sie fachgerecht installiert, also baurechtlich zulässig sowie optisch nicht störend und leicht rückbaubar sei. Außerdem dürfe keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen, so das Amtsgericht München.
Kann die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?
Sofern im Mietvertrag oder weiteren rechtlichen Vereinbarungen wie z. B. einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kein explizites Verbot enthalten ist, das die Anbringung von Gegenständen am Geländer untersagt, spricht nichts gegen die Nutzung eins Balkonkraftwerks.
Trotzdem empfehlen wir vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage Rücksprache mit allen Beteiligten zu halten.
Welche Vorteile haben Mieter durch den Kauf eines Balkonkraftwerks?
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