Die THG-Prämie gibt es auch für den elektrischen Dienstwagen oder das Firmenfahrzeug

Mariella Wendel / home&smart

THG-Quote für den Firmenwagen – das Wichtigste in Kürze

THG-Prämie: E-Auto Besitzer können sich seit Anfang 2022 die THG-Prämie sichern. Diese wird von großen Konzernen ausgeschüttet, da jene durch den Zukauf von Quoten am Markt ihre erzeugten Emissionen ausgleichen müssen.Voraussetzung: Auch bei der THG-Quote für Flotten oder Fuhrparks gilt, dass die Prämie an den eingetragenen Halter ausgezahlt wird. Laufen die elektrischen Dienstwagen über den Betrieb, profitieren die Unternehmen von der THG-Prämie, ist das Firmenfahrzeug auf dem Mitarbeiter gemeldet, können auch Privatpersonen die THG-Prämie für den Dienstwagen erhalten.THG-Anbieter: Um die THG-Prämie zu erhalten, muss der Quotenanteil des Fahrzeugs am Markt verkauft werden. Weil das als Einzelperson und auch für kleinere Flotten zu aufwändig ist, gibt es zahlreiche THG-Anbieter, die den Verkauf übernehmen und die THG-Prämie auszahlen. Die Quote muss vor der Vermarktung durch das Umweltbundesamt zertifiziert werden.

400€ garantierte Auszahlung!GELD FÜR eAUTO

Hohe garantierte Auszahlung von 400€ statt 300€ bei GELD FÜR eAUTO erhalten. 

Jetzt garantierte 400€ THG-Prämie zur Sommeraktion sichern!

Weiter zu GELD FÜR eAUTO

Gibt es für Dienstwägen die THG-Prämie?

Sofern der Dienstwagen ein vollelektrisches Fahrzeug ist, kann eine jährliche THG-Prämie dafür beantragt werden. Denn die Voraussetzung für die THG-Prämie besteht lediglich darin, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt.

Die Frage nach der THG-Prämie bei Firmenwägen ist deshalb weniger, ob die THG-Prämie ausgezahlt wird, sondern an wen. Denn die Prämie als Erlös aus der Quotenvermarktung geht an den Halter des E-Autos, das über die Anbieterwebseite registriert wurde. Läuft der Dienstwagen auf das Unternehmen, erhält die Firma die Prämie. Nur, wenn der Arbeitnehmer als Halter eingetragen wird, kann dieser sich über bis zu 400 Euro freuen.

Wer erhält die THG-Prämie vom Firmenwagen?

Um die THG-Prämie zu erhalten, können sich Interessierte in wenigen Schritten bei einer Plattform anmelden, die den Verkauf der Quote übernimmt. Wichtig dabei ist das Hochladen des Fahrzeugscheins, um nachzuweisen, dass es sich beim Antragsteller um den Halter des E-Autos handelt, für das die Quote vermarket werden soll.

Ist als Halter der Arbeitnehmer eingetragen, kann dieser sich als Privatperson für die THG-Prämie registrieren und erhält nach einiger Zeit die THG-Prämie von bis zu 400 Euro ausgezahlt.

Wenn die Firma Halter des E-Autos ist, wird die THG-Prämie für den Dienstwagen nicht an den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber ausgeschüttet.

Hinweis: Bei den meisten THG-Anbietern ist es bereits vor dem Hochladen der Fahrzeugpapiere üblich, direkt zu Beginn der Registrierung anzugeben, ob es sich beim Antragsteller um eine Privatperson oder eine Firma handelt.

Ist der Arbeitgeber immer Halter des Dienstwagens?

Viele Unternehmen tragen ihre Mitarbeiter als Halter ein. Einige Firmen behalten sich jedoch vor, weiterhin Halter ihrer eigenen Flotte zu bleiben, die sie mit mehreren Dienstfahrzeugen aufgebaut haben.

Aber: Es ist auch möglich für ein E-Fahrzeug mehrere Halter einzutragen. Das heißt, dass neben dem Unternehmen auch der Mitarbeiter mit Firmenwagen Halter sein kann.

Hinweis: Kauft das Unternehmen ein E-Fahrzeug ist es in der Regel eine individuelle Entscheidung der Geschäftsführung, ob sie die Firma als Halter des elektrischen E-Autos eintragen lässt oder lieber den Arbeitnehmer als Halter registriert.

Wird der Dienstwagen allerdings geleast ist in der Regel das Unternehmen der Halter. Das liegt daran, dass die meisten Leasing-Unternehmen darauf bestehen, dass der Leasingnehmer auch als Halter vermerkt ist.

Betriebe, die dennoch ihre Fahrzeuge über den Mitarbeiter laufen lassen wollen, können das Problem beim Leasen allerdings umgehen, indem der Mitarbeiter ein Fahrzeug selbst least und die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommt.

Wichtig für die THG-Prämie: Bevor Nutzer eines Dienstwagens dessen THG-Quote vermarken und sich die THG-Prämie sichern, sollten sie mit ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten, falls sie in Sachen Halter unsicher sind.

Wie erfahren Arbeitnehmer, ob sie die THG-Prämie für Dienstwagen erhalten?

Ob Arbeitnehmer von der THG-Prämie profitieren, sehen sie ganz einfach mit einem Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), wenn sie dort als Halter eingetragen sind. Denn dann können sie sich ganz einfach bei einem THG-Anbieter eintragen und die jährliche THG-Prämie auszahlen lassen.

Falls Unklarheiten bestehen, kann es zudem hilfreich sein, beim Fuhrparkmanager nachzufragen oder sich die Dienstwagen-Richtlinien des Unternehmens nochmal genauer anzusehen.

Ist das Unternehmen als Halter eingetragen, kann sich der Betrieb die THG-Prämie sichern.

Ist der Fahrer gleichzeitig auch der Halter eines Dienstfahrzeugs?

Nein, das muss nicht zwingend so sein. Im Straßenverkehrsgesetz wird sogar explizit zwischen Halter und Fahrer unterschieden. Das ist besonders bei der Haftbarkeit relevant. Der Fahrer muss zwar bei einem Schaden diesen ersetzen, kann sich allerdings entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er nicht der Verursacher war. Wer hingegen als Fahrer und Halter rechtlich festgelegt ist, kann sich nicht auf ein fehlendes Verschulden berufen.

Wichtig für die Beantragung der THG-Prämie für den Dienstwagen: Arbeitnehmer können als Funktion des Fahrers nicht zwingend davon ausgehen, dass sie gleichzeitig auch als Halter ihres Firmenwagens eingetragen sind.

Welches Fahrzeug für die THG-Quote?

Für die THG-Quote ist es im Prinzip nicht relevant, ob das Fahrzeug gekauft, gemietet oder geleast ist. Allerdings muss es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug handeln. Plug-in-Hybride sind von der THG-Prämie ausgeschlossen.

Neben E-Autos können auch elektrische Roller oder Transporter die THG-Prämie erhalten. Wichtig ist dabei allerdings auch, wer Halter des Fahrzeugs ist. Das kann bei Firmenwägen variieren. Je nachdem, ob die E-Autos auf das jeweilige Unternehmen oder die Mitarbeiter angemeldet sind.

Bei der Auszahlung der THG-Prämie für den Dienstwagen kann es allerdings relevant sein, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Bei einem geleasten Dienstwagen ist es nämlich eher unwahrscheinlich, dass der Arbeitnehmer als Halter eingetragen wird. In diesem Fall wird die THG-Prämie eher an das Unternehmen ausgezahlt und der Arbeitnehmer geht leer aus.

Muss die THG-Quote für den Firmenwagen versteuert werden?

Bei der Ausschüttung von solch hohen Summen, stellt sich die Frage danach, ob die THG-Prämie steuerpflichtig ist.

Auch hier muss zwischen privater Person und Unternehmen unterschieden werden. Denn für Privatpersonen ist die THG-Quote steuerfrei. Wird die THG-Prämie an Unternehmen ausgeschüttet, fällt diese unter die Steuerpflicht. Die zwei Szenarien und speziell die steuerliche Einschätzung der Prämie für den Dienstwagen fasst das Bundesfinanzministerium in folgender Tabelle zusammen:

Fahrzeug ist…

SteuerlicheBeurteilung

Betriebsvermögen

Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Privatvermögen

Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Dienstwagen

Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist regelmäßig die/der Arbeitgeberin/Arbeitgeber der/die Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter. Die Prämie steht daher im Regelfall der/dem Arbeitgeberin/Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für die/den Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ergeben sich dann nicht.*

*In der im Voraus zitierten Tabelle geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass der Arbeitgeber der Halter ist und deshalb auf den Arbeitnehmer keine steuerlichen Pflichten zukommen, weil die THG-Prämie in diesem Fall an den Arbeitgeber ausgezahlt wird.

Gilt der Arbeitnehmer allerdings als Halter, gibt es ebenfalls keine steuerlichen Pflichten, da die THG-Prämienausschüttung für Privatpersonen steuerfrei ist.

Disclaimer: Wir können und dürfen keine steuerliche Beratung durchführen. Generell gilt, dass Interessierte an der THG-Prämie dies im Einzelfall mit ihrem eigenen Steuerberater besprechen sollten.