Wer sein Elektrofahrzeug zuhause laden kann, genießt viel Komfort

Herr Loeffler / Adobe Stock

Eigene Wallbox einbauen lassen – das ist für Mieter, Eigentümer und Co. wichtig

Was vor dem Einbau einer Wallbox relevant ist, haben wir hier zusammengefasst. Die Faktoren sind unabhängig von der individuellen Wohnsituation.

Recht auf Wallbox: Generell hat jeder einen Anspruch auf eine eigene Lademöglichkeit in Form einer Wallbox. Egal, ob man nur Mieter oder der Eigentümer ist. Auch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kein Veto einlegen, behält aber bei der nötigen Umsetzung der Baumaßnahmen Mitspracherecht.Wallbox Meldepflicht: Jede Wallbox muss vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden. Liegt die Ladeleistung über 11 kW, muss sie zusätzlich vom Netzbetreiber genehmigt werden. Wichtig ist nämlich, ob das Netz für die zusätzliche Belastung ausgelegt ist.Installation: Der Einbau einer Wallbox muss durch eine Fachkraft durchgeführt werden. Dabei ist das Wohnverhältnis nicht relevant, da immer der Umgang mit Starkstrom nötig ist. Laien riskieren sonst einen lebensgefährlichen Stromschlag. Über unser Formular kann ein Installationsservice kostenlos und unverbindlich angefragt werden.

Wallbox für Hauseigentümer und Immobilienbesitzer

Am einfachsten ist der Einbau einer Wallbox für Hausbesitzer. Denn sie müssen die Entscheidung für eine private Lademöglichkeit ihres Elektrofahrzeugs nicht mit einem Vermieter oder anderen Eigentümern absprechen. Sie müssen eine Wallbox lediglich beim Netzbetreiber anmelden und können daraufhin eine Ladestation kaufen und durch eine Elektrofachkraft installieren lassen.

Wallbox für Mieter: Haben Mieter Anspruch auf eine Wallbox?

Dank des Gesetzes zur Modernisierung von Wohneigentum (WEMoG) wurde auch das Mietrecht angepasst. Die Installation einer Wallbox ist seitdem für Bewohner, die in Miete oder in einer Wohnung mit mehreren Eigentumswohnungen in einer Immobilie wohnen, unproblematischer.

Denn seit dem 1. Dezember 2020 können Vermieter und die Eigentümerversammlung den Einbau einer Wallbox nicht mehr grundlos ablehnen. Somit besteht für jeden das Recht auf eine private Lademöglichkeit. Egal, ob Mieter oder beispielsweise als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

WEMoG ist die Abkürzung für Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG).

Zusammengefasst heißt es dort, dass Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für eine bauliche Veränderung verlangen dürfen, die zum Ziel hat, dass das Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen möglich wird.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Mieter über eine eigene Parkmöglichkeit verfügt. Das kann ein Stellplatz auf einem Hof sein oder auch in einer (Tief-)Garage. Wichtig für Mieter: Ein Vermieter kann verlangen, dass bei einem Auszug die bauliche Veränderung wieder rückgängig gemacht wird.

Unser Tipp ist, solche Szenarien im Voraus zu besprechen, sodass bei einem Umzug keine bösen Überraschungen auf den Mieter zukommen. In der Regel gilt eine private Lademöglichkeit jedoch als Wertsteigerung für das Mietobjekt, weswegen wohl die wenigsten Vermieter den Rückbau anfordern werden.

Hinweis: Allerdings verhindert das Gesetz nicht, dass Vermieter den Einbau einer Wallbox unter bestimmten Begebenheiten ablehnen können. Grund gegen die Installation einer eigenen Ladestation kann beispielsweise sein, dass Denkmalschutz besteht.

Mieter: Diese Schritte sind für die eigene Wallbox notwendig

Bevor der Einbau einer eigenen Wallbox für Mieter möglich wird, sind folgende Maßnahmen wichtig:

Vermieter informieren: Mieter sollten ihren Vermieter über das Vorhaben informieren – am besten im direkten Gespräch. Um den angekündigten Wunsch einer eigenen Wallbox jedoch auch nachvollziehen zu können, sollte dieser auch schriftlich an Vermieter übermittelt werden. Dabei genügt eine E-Mail oder ein Brief. Tipp: Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus kann es hilfreich sein, auch andere Mieter über das Vorhaben zu informieren. Eventuell gibt es Mieter, die ebenfalls ein Interesse an einer privaten Lademöglichkeit haben und eine bauliche Veränderung kann gemeinsam angestrebt werden.Voraussetzungen für Wallbox schaffen: Vermieter sollten durch eine Elektrofachkraft einen Check durchführen lassen, wie der Einbau einer Wallbox aussehen könnte. Daraufhin ist auch die Entscheidung für ein mögliches Modell einer Wallbox einfacher. Kein Einbau: Bestehen bauliche Hürden und die Installation einer Wallbox ist unter bestimmten Bedingungen vor Ort gar nicht möglich, ist das in diesem Schritt auch direkt klar. Dann scheitert der Wunsch nach einer eigenen Wallbox für Mieter nicht am Vermieter, sondern weil es schlicht nicht realisierbar ist.Antrag einreichen: Ist alles für einen möglichen Einbau vorbereitet, sollten Mieter einen Antrag für die Installation und den Einbau der Wallbox beim Vermieter einreichen. Handelt es sich nicht um ein reines Mietobjekt, sondern um viele Eigentumswohnungen, muss der Vermieter den Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung weiterreichen. Dabei ist er an eine Frist gebunden. Wird diese nicht eingehalten, kann es bis zum Beschluss noch bis zur darauffolgenden Versammlung dauern.Ergebnis abwarten: Vor dem Kauf und der Installation der Wallbox sollten Mieter unbedingt auf das Urteil des Vermieters oder das Ergebnis der Eigentümerversammlung warten. Zwar besteht das Recht auf eine Wallbox, jedoch können Vermieter oder Eigentümer bei der Ausgestaltung ihre Wünsche umsetzen.Einbau der Wallbox: Ist der Weg frei für eine eigene Wallbox, kann die Entscheidung für das richtige Modell fallen und eine beauftragte Fachkraft die Installation umsetzen. Für Laien ist die Installation nämlich nicht empfehlenswert, da der Umgang mit Starkstrom nötig ist.

Wir geben wichtige Tipps in unserem Ratgeber zum Thema Wallbox Installationsservice.

Zudem sollten Mieter nicht vergessen, die Wallbox beim Netzbetreiber anzumelden. Bei diesem Schritt hilft aber auch häufig die beauftragte Elektrofachfirma.

Tipp: Es gibt einige Fördermodelle, wenn sich Interessierte für den Einbau und Kauf einer Wallbox entscheiden. Diese können regional vom Bundesland abhängig sein. Außerdem gibt es Stromanbieter, die ihren Kunden bei der Wahl für einen bestimmten Tarif Rabatte beim Kauf einer Wallbox geben.

Wer zahlt die Wallbox: Mieter oder Vermieter?

Mieter sollten im Voraus mit dem Vermieter klären, wer die Kosten für die Installation der Wallbox übernimmt und auf welche Kostenübernahmen sich geeinigt werden kann. Für die Beteiligung des Vermieters am Einbau spricht, dass dadurch eine Wertsteigerung des Mietobjekts erreicht wird. Allerdings können Vermieter auch verlangen, dass der Mieter die Kosten allein trägt. Eine Mieterhöhung sollte in diesem Fall allerdings nicht vorgenommen werden.

Eine generelle Regel, ob der Mieter oder Vermieter die Kosten für die Wallboxmontage übernehmen soll, gibt es bisher nicht. (Stand: 03/2022)

Die Wallbox selbst finanziert in der Regel allerdings der Mieter und ist dadurch auch der Eigentümer. Bei einem Umzug kann die Wallbox dann vom Mieter mitgenommen oder ähnlich wie bei einer Küche von einem Nachmieter übernommen werden.

In unserem Artikel zu Wallbox Kosten erklären wir, mit welchen Ausgaben Mieter und Eigentümer für den Kauf und die Installation rechnen sollten.

Praktisch: Wer es besonders komfortabel möchte, kann über unser Formular einen Komplett-Service unverbindlich und kostenfrei konfigurieren und ein Beratungsgespräch buchen. Der Service beinhaltet sowohl den Check vor Ort, sowie den Einbau der Wallbox.

Kann eine Eigentümergemeinschaft eine Wallbox verbieten?

Wie auch für Mieter, die je nach Wohnverhältnis ebenfalls einer Eigentümergemeinschaft untergeordnet sein können, besteht auch für Eigentümer das Recht auf den Einbau einer Wallbox.

Im Unterschied zur Gesetzeslage durch das WEMoG vor dem 1. Dezember 2020, braucht es keine Mehrheit der Eigentümerversammlung mehr, um die Wallbox einbauen zu dürfen. Daher kann die Eigentümergemeinschaft den Wunsch nach dem Einbau einer Wallbox nicht mehr verbieten. Eigentümer – und auch Vermieter – behalten allerdings ein Mitspracherecht bei der Umsetzung der baulichen Veränderung.

Eigentümergemeinschaft: Diese Schritte sind für die eigene Wallbox wichtig

Die Schritte bis zur eigenen Wallbox als Eigentümer einer Wohnung, die Teil einer Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft ist, sind mit dem Weg von Mietern vergleichbar.

Schließlich haben auch Eigentümer das Recht auf den Einbau einer eigenen Wallbox. Statt den Umweg über einen Vermieter zu gehen, richten sich Eigentümer mit ihrem Wunsch nach einer Installation der Wallbox direkt an die Eigentümerversammlung. Auch in diesem Szenario muss dies fristgerecht geschehen, um zeitnah in der nächsten Versammlung besprochen zu werden.

Tipp: Interessierte sollten Miteigentümer über das Vorhaben informieren. Vielleicht haben mehrere Personen Interesse an einer privaten Lademöglichkeit und es finden sich gemeinsam Vorteile für die bauliche Änderung.

Auch für Eigentümer kann es sich lohnen, einen Installationsservice zu beauftragen. Über unser Formular lassen sich einfach und unverbindlich mögliche Kosten zusammenstellen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Wallbox für Mehrfamilienhäuser von Eigentümern und Gesellschaften

Die Entscheidung für eine Wallbox muss kein Einzelkampf sein. Je mehr Parteien einer Immobilie sich für eine Wallbox aussprechen, desto besser. Für den Einbau einer Wallbox bei mehreren Stellplätzen gibt es zwei Möglichkeiten.

Eine Wallbox für mehrere Nutzer: Diese Variante ist für Miteigentümer interessant, die selbst oder deren Mieter noch kein eigenes Elektrofahrzeug besitzen. Wer sich bei dem Gedanken an die Installation einer Wallbox unsicher ist, muss sich dabei nicht für ein eigenes Modell entscheiden, sondern kann stattdessen für eine einzelne Ladeoption stimmen, die vielleicht zukünftig für sich selbst oder Mieter relevant wird und von mehreren Parteien nutzbar ist.

Ein Vorteil, den Interessierte bei der Eigentümerversammlung bei der Argumentation für eine Wallbox nennen können, um Wackelkandidaten von der Zukunftsfähigkeit einer privaten Ladestation zu überzeugen.

Mehrere Wallboxen für Einzelnutzer: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit mehreren Interessenten an einer Wallbox ist optional die Montage von vielen Ladestationen ratsam. Das heißt, interessieren sich nicht nur ein Eigentümer, sondern gleich mehrere für eine Ladeoption, kann mit einer Umbaumaßnahme gleich für zahlreiche private Ladepunkte gesorgt werden. Ein Argument dafür, nicht im Alleinkampf bei der Eigentümerversammlung das Vorhaben vorzutragen, sondern Mitstreiter zu suchen.

Die Frage nach einer eigenen Wallbox ist nicht nur im Mehrparteienhaus mit unterschiedlichen Mietern oder Eigentümern interessant. Auch Immobilienbesitzer, wie beispielsweise Einfamilienhausbesitzer oder Einzeleigentümer eines gesamten Mehrfamilienhauses wollen ihre Stellplätze zukunftssicher mit Ladepunkten ausstatten.

Praktisch: Einige Energieversorger bieten Kunden wie beispielsweise Wohngesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentumsgemeinschaften, sowie Privatpersonen, denen ein Mehrfamilienhaus gehört, einen Installationsservice an. Sie übernehmen die Montage von mehreren Wallboxen für viele Stellplätze. Das erleichtert den Einbau von Ladepunkten.

Private Ladeinfrastruktur: Blick in die Zukunft

Der Wunsch nach einer privaten Wallbox ist unabhängig vom Wohnverhältnis mit einer baulichen Veränderung und einer Modernisierung verbunden. Der Blick in die Zukunft zeigt allerdings, dass eine private Ladeinfrastruktur bei Neubauten direkt berücksichtigt werden soll.

Genauer wird das durch das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 soll in neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Parkplatz mit Lehrrohren ausgestattet sein, um Leitungen für eine Lademöglichkeit schnell verlegen zu können.

Wände einreißen oder Löcher dafür bohren zu müssen, gehört damit der Vergangenheit an und eine umfassende Renovierung fällt weg. Der Eigentümer muss zudem bei mehr als 20 Stellplätzen bereits einen fertiggestellten Ladepunkt zur Verfügung stellen.

Dann ist der Weg zu einer privaten Lademöglichkeit einfacher – auch für Vermieter. Leider weist das Gesetz allerdings noch Lücken auf, da kleinere Mehrfamilienhäuser nicht berücksichtigt werden. (Stand: 03/2022)

Wie funktioniert die Wallbox-Installation in einem Mehrfamilienhaus?

Die Installation in einem Mehrfamilienhaus gelingt ebenso, wie bei einem Einfamilienhaus. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten eingeweiht sind und eingewilligt haben. Zunächst muss eine Elektrofachkraft eine Begehung durchführen, um festzustellen, ob der Einbau einer Wallbox realisiert werden kann.

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Wallbox installiert. Das beinhaltet unter Umständen den Einbau eines separaten Stromzählers, die Verlegung von Kabeln, Schutzschalter und Sicherungen.

Wichtig ist auch hier, wie die Abrechnung des Stromverbrauchs durch die Wallbox gelingen soll. Für größere Mietobjekte empfiehlt sich ein Lastmanagement. Auch bei einem Mehrfamilienhaus muss die Wallbox vor dem Einbau beim Netzbetreiber angemeldet und je nach Leistung sogar genehmigt werden.

Ist eine Wallbox in einer Tiefgarage installierbar?

Ja, eine Wallbox kann in einer Tiefgarage installiert werden. Allerdings gibt es auch hier je nach örtlichen Begebenheiten mögliche kostenintensive Faktoren, wie beispielsweise das Verlegen von langen Leitungen und wie viele Parkplätze mit einer Wallbox ausgestattet werden sollen.

Ob die richtigen Voraussetzungen für den Einbau von einem oder mehreren Ladepunkten in der eigenen Tiefgarage gegeben sind, lässt sich durch einen Check von einer Elektrofachkraft herausfinden. Unser Installationsservice kann bei der Handwerkersuche helfen und eine generelle Kostenabschätzung liefern. Die Konfiguration und ein Beratungsgespräch sind kostenlos und unverbindlich.

Ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt allerdings, dass bei großen Tiefgaragen auch Fallstricke für Mieter bestehen können. Im speziellen Beispiel handelte es sich um eine Tiefgarage mit 200 Parkplätzen. Die Vermieter nannten das Problem der Gleichbehandlung und dass die Gefahr der Überlastung des Stromnetzes drohe, wenn weitere Mieter sich eine eigene Wallbox wünschen würden.

Die Mieter hatten in diesem Urteil kein Recht auf die Auswahl eines eigenen Anbieters für die Installation der Wallbox erhalten und die Vermieter plädierten stattdessen für einen städtischen Versorger. Das Ergebnis zeigt, dass Vermieter Mitspracherecht bei der Umsetzung der Wallbox-Installation behalten.

 

Wie werden die Stromkosten für die Wallbox abgerechnet?

Die Stromkosten können durch verschiedene Modelle abgerechnet werden. Für Mieter oder Eigentümer gibt es folgende Möglichkeiten:

Wohnungs- und Hausstromzähler: Die Wallbox kann direkt mit dem Stromzähler des Mieters oder Eigentümers verbunden werden. Die Kosten für den Energieverbrauch der Wallbox werden dann ganz einfach mit der Rechnung vom Hausstrom addiert und gemeinsam abgerechnet.

Autostrom & Kombitarif: Es gibt Energieversorger, die Kunden spezielle Autostromtarife anbieten bzw. Energieverträge, die Haus- und Autostrom kombinieren. Bei Autostrom handelt es sich allerdings nicht um anderen Strom, wie der, der auch für die Wohnung oder das Haus genutzt wird. Da E-Autos allerdings als Großverbraucher gelten, kann Strom für die Aufladung günstiger abgerechnet werden.

Separater Stromzähler für Wallbox: Neben Kombi-Verträgen für Auto- und Hausstrom fordern manche Autostromtarife von Kunden, dass sie für die Abrechnung des Autostromtarifs einen separaten Stromzähler installieren lassen. In diesem Abrechnungsmodell ist klar ersichtlich, wie viel Strom durch die Aufladung des Elektrofahrzeugs verbraucht wird.

Im Vergleich zum öffentlichen Laden können Kunden bei der Suche nach einem eignen Autostromtarif sich dafür entscheiden, dass es sich dabei um Ökostrom handelt.

Mehrere Wallboxen: Sind viele Wallboxen vorhanden und können dem einzelnen Nutzer zugeordnet werden, kann die Hausverwaltung den Verbrauch vergleichbar mit den Nebenkosten abrechnen.

Gemeinschaftliche Nutzung einer Wallbox: Gibt es nicht für jeden Bewohner jeweils eine Ladevorrichtung, sondern es wird eine Wallbox gemeinschaftlich genutzt, muss der Stromverbrauch individuell zugeordnet werden. Das funktioniert per Ladekarte oder Schlüssel, um nachvollziehen zu können, wer wie viel Strom bei der Nutzung der Wallbox verbraucht hat.

Warum lohnt sich für Mehrfamilienhäuser ein Lastmanagement?

Bei Mehrfamilienhäusern kann es sinnvoll sein, wenn die Energieversorgung über ein Lastmanagement geschieht. So wird die Energie für mehrere Wallboxen aufgeteilt und der Stromanschluss nicht überlastet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Beim statischen Lastmanagement erhalten alle gerade angeschlossenen Fahrzeuge über ihre Wallbox gleich viel Strom. Diese Variante ist sinnvoll, wenn eine fixe Ladeleistung für die Versorgung der Wallboxen zur Verfügung steht.

Beim dynamischen Lastmanagement wird der momentane Stromverbrauch des Hauses oder der Wohneinheit gemessen und eine Art „Restleistung“ ermittelt, die an die Wallboxen flexibel verteilt wird. Optimal ist ein dynamisches Lastmanagement in der Nacht, wenn der Stromverbrauch der Wohnanlage oder des Hauses niedrig ist und mehr Energie für die Autoaufladung zur Verfügung steht.

Bei beiden Arten von Lastmanagement ist wichtig, wie der Strom final abgerechnet wird.

Bei mehreren Wallboxen ist ein Lastmanagement nötig, um eine Überlastung zu vermeiden

Tipp: Einige Wallboxen besitzen bereits ein integriertes Lastmanagement, sodass sich beispielsweise über das beliebte Modell Heidelberg Energy Control 16 Fahrzeuge laden lassen. Das bewerten wir als praktisch, denn neben der Wallbox müssen sich Interessierte nicht um ein externes Lastmanagement kümmern. Damit können einfach Lastspitzen vermieden werden.

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Welche Wallbox ist das richtige Modell?

Welche Faktoren bei der Entscheidung für eine Wallbox wichtig sind und welche Modelle empfehlenswert sind, zeigen wir in unserem Wallboxen Test Vergleich.

Ein starkes Pro-Argument für Modelle mit einer Leistung von 11 kW war lange Zeit, dass diese durch die KfW förderfähig waren. Allerdings sind seit Ende 2021 die dafür bereitgestellten Fördermittel durch die Bundesregierung erschöpft. Ob der Kauf und die Installation einer Wallbox auch zukünftig für private Personen mit bis zu 900 Euro gefördert wird, ist noch unklar. (Stand: 03/2022)

Tipp: Welche Zuschüsse bestehen, haben wir in unserem Ratgeber zu Wallbox Förderungen zusammengefasst. Schließlich gibt es neben der aktuell ausgelaufenen Förderung durch den Bund auch Initiativen von den Ländern, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur auch im privaten Raum zu verbessern. Zudem gibt es auch einige Stromanbieter, die neben speziellen Tarifen für Autostrom Kunden auch einen rabattierten Kauf einer Wallbox anbieten.