E-Autos sind noch bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit

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E-Auto Leasing Kfz-Steuer – Das Wichtigste in Kürze

Kfz-Steuerfreiheit Verlängerung: Die Steuerfreiheit für Elektroautos gilt mittlerweile für E-Autos bis Ende 2030.Zulassung: Wichtig für die Steuerfreiheit bei Elektroautos ist das Datum der Erstzulassung. Die Steuerfreiheit gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden.Maximale Steuerfreiheit: Die Steuerbefreiung von E-Autos läuft für maximal zehn Jahre. Wer somit vor 2020 ein E-Auto gekauft hat, muss bereits vor 2030 Kfz-Steuern für das Fahrzeug zahlen.

Wie lange bleiben E-Autos steuerfrei?

Die Steuerbefreiung eines E-Autos gilt ab dem Datum der Erstzulassung. Je nachdem wie alt ein Auto ist, kann also auch beim Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Autos noch von der Steuerfreiheit profitiert werden. Wichtig ist dabei, dass die Steuerbefreiung für zehn Jahre ab der ersten Zulassung gilt.

Wer also beispielsweise ein gebrauchtes E-Auto kauft, welches 2017 zugelassen wurde, zahlt bis 2027 keine Kfz-Steuer.

Allerdings gilt dieses Angebot nur für E-Autos die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden. E-Autos, die danach zugelassen werden sind demnach bereits vor 2030 schon steuerpflichtig.

Da die Steuerfreiheit nicht nur für gekaufte E-Autos, sondern auch für E-Autos im Leasing zählt, empfiehlt sich ein Blick auf unsere Top E-Auto Leasing Angebote.

​​​​​​​Kfz-Steuer bei einem E-Auto im Überblick

Auch wenn das E-Auto sich nicht für die Steuerbefreiung qualifiziert, fallen für die Fahrzeuge weniger Kosten an als für Verbrenner. Nachdem die steuerbefreite Frist abgelaufen ist, sind die Kfz-Steuersätze um 50 Prozent reduziert.

Die nicht reduzierte Kfz-Steuer für E-Autos ergibt sich aus dem Gewicht des jeweiligen Modells:

bis 2.000 kg: 11,25 Euro pro 200 kg2.001 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro pro 200 kgab 3.001 kg: 12,78 Euro pro 200 kg

Da jedoch aktuell alle E-Autos 50 Prozent weniger Kfz-Steuern zahlen müssen, ergeben sich stattdessen folgende Werte:

bis 2.000 kg: 5,63 Euro pro 200 kg2.001 kg bis 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kgab 3.001 kg: 6,39 Euro pro 200 kg

Wichtig: Die Reduzierung der Kfz-Steuer gilt nur für E-Auto bis 3.500 Kilogramm. Im direkten Vergleich zu einem Verbrenner liegen die Kfz-Steuern für E-Autos deutlich geringer.

​​​​​​​Kfz-Steuer für Hybrid-Fahrzeuge im Kauf und Leasing

Für Vollhybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkws fällt die Kfz-Steuer nicht weg und Halter müssen für alle Modelle Steuern zahlen. Da die CO2-Emissionen der Fahrzeuge jedoch trotzdem niedriger liegen als bei Verbrennern fallen die Abgaben etwas niedriger aus.

Ist die Kfz-Steuer in der Leasingrate enthalten?

Bei einem E-Auto Leasing muss der Leasingnehmer die Kfz-Steuer selbst noch zusätzlich zahlen. Bei einem Auto-Abo hingegen ist bei den meisten Anbietern auch die Kfz-Steuer in der monatlichen Abschlagrate enthalten.

Für alle, die sich für ein Auto im Abo interessieren, empfehlen wir unseren E-Auto Abo Vergleich.

Ist Leasing steuerfrei?

Nein, ein Leasing ist für Privatpersonen nicht steuerfrei. Wer allerdings als Gewerbekunde ein E-Auto least, für das eigentlich Steuern anfallen würden, kann diese in der Steuererklärung absetzen.

Was kostet ein E-Smart an Steuern?

Für einen E-Smart, dessen Erstzulassung noch keine zehn Jahre her ist, fallen keine Kfz-Steuern an. Sobald das Modell älter als zehn Jahre ist, wird der reduzierte Steuersatz fällig, der sich aus dem Gewicht des Modells ergibt. Aktuell würde die steuerliche Rate für einen E-Smart demnach 5,63 Euro betragen (Stand: 05/2022).

Welche E-Autos sind steuerfrei?

E-Autos sind bis 2030 von der Steuer befreit, solange das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen wird und die Erstzulassung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Sind gebrauchte E-Autos steuerfrei?

Ja, gebrauchte E-Autos sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab der Erstzulassung steuerfrei.