Wir verraten, ob sich auch Besitzer eines Leasing-Fahrzeugs die THG-Prämie sichern können
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THG-Prämie für elektrisches Leasing-Fahrzeug – das Wichtigste in Kürze
Wir beantworten, ob es die THG-Prämie auch für geleaste E-Autos gibt.
THG-Quote: Die THG-Quote steht für die Treibhausgasminderungsquote, die für Mineralölkonzerne eingeführt wurde, damit diese Emissionen reduzieren. Werden Werte nicht eingehalten, müssen sie durch den Zukauf von Zertifikaten ausgeglichen werden. Reine Elektrofahrzeuge sparen Emissionen, was Halter sich zertifizieren lassen können und sich die THG-Prämie sichern.Voraussetzungen: Die THG-Prämie erhalten Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs. Plug-In-Hybride sind dafür nicht zulässig. Wichtig ist außerdem, dass die Antragsteller als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Das heißt, dass auch Besitzer eines geleasten E-Autos für die THG-Prämie infrage kommen.Anbieter: Da es sich nicht rentiert, als Einzelperson seine Quote am Markt zu vermarkten, übernehmen das zahlreiche THG-Anbieter. Sie sammeln mehrere Anträge, lassen diese beim Umweltbundesamt zertifizieren und zahlen dann den (Teil-)Erlös als THG-Prämie an Besitzer von Elektrofahrzeugen aus.
Gibt es die THG-Prämie auch für Leasing-Fahrzeuge?
Ja, auch Nutzer, die ein E-Auto nur geleast haben, können sich für die THG-Prämie registrieren. Zwar sind sie nicht im rechtlichen Sinne Eigentümer, doch sie werden im Fahrzeugschein als Halter genannt. Das ist eine Voraussetzung, um sich die Auszahlung zu sichern.
Weitere Voraussetzungen sind, dass das Fahrzeug vollelektrisch und in Deutschland gemeldet ist. Treffen alle Faktoren zu, können sich auch Besitzer eines geleasten E-Autos die jährliche THG-Prämie von bis zu 400 Euro auszahlen lassen.
Wie erhält man die THG-Prämie für Leasing-Fahrzeuge?
Um sich die THG-Prämie für ein elektrisches Leasing-Fahrzeug zu sichern, müssen Nutzer nur folgende wenige Schritte befolgen. Diese unterscheiden sich nicht von dem herkömmlichen Vorgang, wenn z. B. Halter eines gekauften E-Autos die Prämie beantragen.
Einen THG-Anbieter finden, über den die Quote verkauft werden soll.Auf der Plattform anmelden.Im Registrierungsprozess Kopie des Fahrzeugscheins hochladen, um nachzuweisen, dass man selbst der Halter ist. Oft genügt statt eines Scans auch ein Foto.Der Anbieter bündelt mehrere Quoten, reicht diese beim Umweltbundesamt ein und nach einiger Zeit wird die THG-Prämie ausgezahlt. Jene kann jährlich erneut beantragt werden. Für eine praktische Erinnerung empfehlen wir unseren praktischen THG-Anbieter Wechselreminder.
Tipp: In unserem großen THG-Anbieter Vergleich stellen wir verschiedene Plattformen vor, über die Nutzer ihre Quote verkaufen können und dafür Geld erhalten. Dort zeigen wir auch, wo es die höchste THG-Prämie gibt.
Ist die Anmeldung eines geleasten E-Fahrzeugs für die THG-Prämie kostenpflichtig?
Nein, die Anmeldung bei Vermittlungsplattformen der THG-Quote ist kostenlos. Ob es sich dabei um ein Leasing-Fahrzeug oder ein gekauftes E-Auto handelt, ist dabei irrelevant.
Die THG-Anbieter finanzieren sich allerdings häufig durch den Einbehalt einer Provision. Jene kann im Schnitt zwischen 10 und 25 Prozent liegen. Nutzer sollten daher berücksichtigen, dass die THG-Prämie bei Anbietern höher ausfallen kann, die die Provision niedrig ansetzen.
Wie schnell wird die THG-Prämie für Leasing-Wägen ausgezahlt?
Die Auszahlung der THG-Prämie kann einige Wochen dauern. Das liegt daran, dass Anbieter mehrere Anträge sammeln und gebündelt beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung einreichen. Das ist mit viel Zeit verbunden, da der Andrang sehr hoch ist. Erst danach kann der Verkauf stattfinden. Nach der Vermarktung wird ein (Teil-)Erlös als THG-Prämie an Nutzer ausgezahlt.
Tipp: Es gibt vereinzelt THG-Anbieter, die in Vorkasse gehen. Das hat den Vorteil, dass die THG-Prämie deutlich schneller ausgezahlt werden kann. Einige Vermittlungsplattformen versprechen daher eine Auszahlung binnen weniger Tage. Praktisch: Manche Auszahlungen sind sogar schon innerhalb von 24 Stunden möglich.
Hinweis: Nutzer sollten berücksichtigen, dass die Höhe der THG-Quote bei schnellen Auszahlungsmodellen oft niedriger angesetzt ist als eine reguläre Ausschüttung nach dem Verkauf der THG-Quote.
Wie hoch ist die THG-Prämie für geleaste E-Autos?
Die Höhe der THG-Prämie ist abhängig vom Markt und kann daher stark variieren. Dabei ist allerdings irrelevant, ob es sich um ein geleastes oder gekauftes E-Auto handelt. In der Regel liegt die THG-Prämie bei etwa 400 Euro. Besonders praktisch: Die THG-Prämie ist steuerfrei – zumindest für Privatpersonen. Das heißt, dass der volle Betrag behalten werden darf. Nur für Unternehmen ist der Betrag steuerpflichtig.
Disclaimer: Wir dürfen und können keine steuerliche Beratung durchführen. Im Einzelfall sollten Interessierte ihren eigenen Steuerberater aufsuchen und zur Einstufung der THG-Prämie befragen.
Tipp: Wer eine besonders hohe Prämie erhalten möchte, sollte die Auszahlungsmodelle der Anbieter genaustens überprüfen und vergleichen. Viele Vermittler bieten eine garantierte Auszahlung, um die Fallhöhe zu reduzieren. Das kann sich lohnen, falls die Quote zu schlechten Konditionen verkauft werden müssen und die Prämie daher recht niedrig ausfällt.
Je nach Auszahlungsmodellen können auch Anteile des Erlöses an gute Zwecke gespendet werden. Beispielsweise engagieren sich eine Vielzahl von Plattformen für Aufforstungsprojekte.
Was gilt bei Dienstwägen und der THG-Quote?
Wer einen Dienstwagen besitzt, kann auch für seinen Firmenwagen die THG-Prämie beantragen. Wie auch beim Leasing-Fahrzeug gilt: Es muss sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handeln und der Antragsteller muss im Fahrzeugschein als Halter eingetragen sein.
Da allerdings bei einem Dienstwagen auch das Unternehmen als Halter eingetragen sein kann, besteht die Möglichkeit, dass sich statt des Arbeitnehmers die Firma die THG-Prämie sichern will. Hier sollten Interessierte bei Unsicherheiten mit ihrem Unternehmen klären, was auf ihren konkreten Fall zutrifft.
Generell kann die THG-Prämie bei einem vollelektrischen Dienstwagen beantragt werden. Es muss lediglich geklärt werden, ob die Auszahlung an den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer geht.